Nutzungsbedingungen

Nutzungsordnung

1 Geltungsbereich

Die Nutzungsverordnung gilt für alle Gerätesporttauchaktivitäten im Schieferbergwerk Felicitas Bad Fredeburg.

Der Betreiber ist berechtigt, soweit notwendig auch kurzfristig weitere Auflagen und Einschränkungen zu erlassen, die Nutzungsordnung zu ändern oder zu ergänzen. Der Betreiber (Drysuit Republic UG) behält sich insbesondere vor, die Anforderungen an den jeweiligen Taucher, seiner Zertifizierung oder das Tauchequipment jederzeit zu ändern. Änderungen oder Einschränkungen werden per Aushang vor Ort und im Internet unter www.drysuit-republic.de bekanntgegeben. Ist der Nutzer bereits in Besitz einer Tageskarte oder Zehnerkarte und kann diese aufgrund der getroffenen Änderungen nun nicht mehr nutzen, so erhält er den Kaufpreis (bei der Zehnerkarte anteilig) zurück. Weitergehende Ansprüche des Nutzers, insbesondere Schadens- oder Regressansprüche sind ausgeschlossen.

Die Ausübung des Tauchsports im Schieferbergwerk ist Tauchern nur mit der entsprechenden Qualifizierung und Ausrüstung im Rahmen dieser Nutzungsordnung gestattet

2 Genehmigungsverfahren

Die Nutzung des Schieferbergwerks Felicitas in Bad Fredeburg zu den oben genannten Aktivitäten, kann nur unter Nachweis einer entsprechenden Cave  Brevetierung bzw. Mine Diver Brevetierung eines der folgenden Tauchverbände genehmigt werden:

SUB, IANDT, TDI, NACD, NAUI, NSS/CDS, UTD, PATD, CMAS CH, ANDI, SCD, Pro Tec sowie GUE und ISE.

Alle anderen Höhlentaucher / Minentaucher (Zertifzierungen anderer Verbände als die oben genannten benötigen vorher einen Checktauchgang. Terminabsprachen hierzu sind erforderlich und können mit dem Betreiber unter folgender E-Mail Adresse abgesprochen werden: martins@drysuit-republic.de

Die Nutzungserlaubnis wird für die Dauer von einem Kalendertag erteilt.

Der Betreiber behält sich jederzeit vor, von jedem Taucher die Nutzungserlaubnis ohne Angabe von Gründen zu entziehen.

Der Taucher ist verpflichtet, sich bei dem Betreiber vor dem Tauchgang an- und danach wieder abzumelden.

Der Taucher ist verpflichtet die Länge des Tauchgangs vorher anzugeben.

Der Betreiber weist darauf hin, dass bei unterlassener Abmeldung sowie bei Überschreitung der angegebenen Tauchzeit von mehr als 45 Minuten ggf. die Rettungskette in Gang gesetzt wird. Sofern der Nutzer dies durch seine unterlassene Abmeldung zu vertreten hat, haftet er für die hierdurch entstandenen Kosten, sowie für den Schaden (auch Vermögensschaden) der dem Betreiber infolge dieser Rettungsaktionen und der Sperrung des Tauchgebietes entsteht.

3 Voraussetzungen für Tauchaktivitäten

Der Taucher muss über eine entsprechende Zertifizierung verfügen.

Eine ärztliche Tauchsportuntersuchung nicht älter als 2 Jahre muss vorliegen.

Bei Tauchern über 40 Jahren muss eine jährliche Tauchsportuntersuchung vorliegen.

Der Taucher muss eine gültige Tauchversicherung vorlegen.

Tauchgänge dürfen nur gemäß Zertifizierung durchgeführt werden.

Tauchen ist nur mit entsprechendem Kälteschutz (Trockentauchanzug) gestattet.

Es darf nur mit zwei voneinander getrennten kaltwassertauglichen Atemreglern (redundantes System) getaucht werden.

Taucher müssen mindestens 100 Kaltwassertauchgänge (mit Trockentauchanzug) im Logbuch auf Anfrage des Betreibers vorweisen können.

Rebreathertauchen (inkl. PSCR) ist nur nach einem Checkdive möglich. Ausgenommen sind Taucher mit der entsprechenden Ausbildung, die sich auch auf den Minen-/Höhlenbereich bezieht. Es wird dringend empfohlen, eine entsprechende Ausbildung im CCR und PSCR Minen-/Höhlentauchen zu absolvieren.

Zum Ein- und Ausstieg sind ausschließlich die vorgegebenen Einstiege zu nutzen.

Der Nutzungsordnung ist Folge zu leisten. Dies bestätigt der Taucher durch seine Unterschrift.

Vor dem Tauchgang findet ein ausführliches Briefing durch einen Dive Supervisor statt.

Dieses beinhaltet ;

Verhalten am Einstieg
Verhalten im Wasser
Sicherheitsrelevante Informationen
Notfallverfahren
Notfallausrüstung
Auftauchbereiche
Ausstiege
An- und Abmeldung der Taucher ( Taucherlogbuch )

4 Zufahrt zum Bergwerk

Die Benutzung der Zufahrt zum Bergwerk mit einem Fahrzeug ist erlaubt. Die Zufahrten sind geteert, werden geräumt, es findet Winterdienst statt und sie sind zum Befahren geeignet. Es wird ausdrücklich angeraten, sämtliche Fahrzeuge vor der großen Halle neben dem Rolltor zu parken. Der Betreiber haftet nur für Schäden an Fahrzeugen, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit heibeigeführt werden.

5 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer hat auf dem Gelände des Bergwerkes und insbesondere auf dem Tauchgelände folgendes zu unterlassen:

Eingriffe in die Natur vorzunehmen

Wassergefährdende Stoffe ins Tauchgebiet zu bringen

Andere Besucher des Bergwerks zu behindern und belästigen

Lagerfeuer abzubrennen und zu Grillen

Das Betreiben von Stromaggregaten

Das Einrichten von Verkaufsständen (Verkauf oder Anbieten von Tauchartikeln)

Das Betreiben von Kompressoren zur Befüllung von Tauchgeräten

Die Benutzung des Tauchgebietes erfolgt unter gegenseitiger Rücksichtnahme mit den Besuchern des Heilstollens.

Abfall ist durch die/den Verursacher/In ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Nutzer akzeptiert das Kontroll- und Hausrecht der Vertreter der Drysuit Republic UG (haftungsbeschränkt)

6 Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen ist der Betreiber ermächtigt, dem Zuwiderhandelnden sofort die Tageskarte oder Zehnerkarte zu entziehen. Ein finanzieller Ausgleich findet nicht statt.

7 Haftung des Betreibers

Der Betreiber und dessen Assistenten, der Dive Center und deren Repräsentanten und Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schadensersatzansprüche der Benutzer bei leichter Fahrlässigkeit nur für Verletzungen vertragswesentlicher Plichten (sogenannte Kardinalpflichten) und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Haftung ist hier jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden bei Personenschäden. Als Kardinalpflichten werden hierbei die Pflichten verstanden, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Betreibers und dessen Assistenten, der Dive Center und deren Repräsentanten und Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8 Datenschutz

Gem. § 33 BDSG werden personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung erhoben und gespeichert. Der Betreiber verpflichtet sich, diese nur soweit es für den Betrieb notwendig ist zu speichern und nicht weitergehend zu nutzen, sofern nicht der Nutzer dem ausdrücklich durch anderweitige Erklärung zugestimmt hat. Der Betreiber verpflichtet sich des Weiteren, diese Daten alsbald zu löschen, sofern diese Daten nicht weiter für den Betrieb zwingend notwendig sind.

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